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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. ATEC

Unsere AGB sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde dass er diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Konditionen in vollem Umfang. Grundsätzlich gilt: Irrtümer, Schreibfehler und technische Änderungen vorbehalten.

Alle Angebote sind nur gültig solange der Vorrat reicht. Für alle ATEC-Websites und Bestellungen gelten ausschliesslich unsere AGB.

 

§1 Allgemeines

1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma ATEC und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung hiermit ausdrücklich einverstanden. Gesonderte oder abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden. Bestellungen und Auftragsbestätigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hiervon sind Kaufverträge nicht berührt, die mündlich abgeschlossen wurden und dem Kunden die gewünschte Ware bereits übergeben wurde.


2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma ATEC erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. 


3. Die Firma ATEC behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. Oder eine in Auftrag gegebene Elektronik lässt sich aus z.B. Platzgründen oder Gründen der Beschaffenheit des Instrumentes nicht einbauen. In einem solchen Fall erhält der Kunde schnellstmöglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma ATEC sind ausgeschlossen. 

4. Für Midi-/Mikrofon-/Funk-Einbauten sind diverse mechanische Arbeiten (Löcher bohren, Platinen und Halterungen anbringen, u.s.w.) am Akkordeon oder der Harmonika zu verrichten, ebenso müssen diverse Ein-/Anbauten wie Midi-Anschlussbuchse, LED(s), Schalter am Instrument angebracht werden. Dem Kunden ist dies bei seiner Auftragserteilung bewusst. Da der verfügbare Platz in jedem Akkordeon und jeder Harmonika unterschiedlich ist, wählt ATEC die jeweiligen Anbau-/Einbaupunkte je nach Platzverfügbarkeit des jeweiligen Instrumentes aus.


5. Je nach Bauart des Instrumentes können bei der mechanischen Bearbeitung, speziell bei Instrumenten aus Aluminium (Bohrungen am Bassdeckel) , infolge Spanbildung während des Bohrens eventuell geringfügige Kratzer bzw. "Bohrspuren" auf der Lackoberfläche unmittelbar um die Bohrungen herum entstehen, da grundsätzlich von oben gebohrt werden muss. Dies ist in einigen Fällen, je nach Art des zu bearbeitenden Materials un der Art/Qualität der Lackierung , trotz größter Sorgfalt manchmal leider nicht zu vermeiden. Dies stellt aber kein Rückgaberecht und auch keinen Recht einer Zahlungsminderung dar. 
Midi- oder Mikrofon-Einbauten sind aufgrund der dadurch verbundenen mechanische Arbeiten immer einem gewissen Risiko ausgesetzt, das wir aber so gering wie möglich halten. Ein Rückgaberecht ist zudem immer ausgeschlossen, da es sich hier um eine Dienstleitung handelt. Kann eine grob fahrlässige Behandlung des Instrumentes nachgewiesen werden (z.B. wenn es sich um relativ starke optische Beschädigungen durch die mechanische Bearbeitung handelt) die dem Kunden nicht zumutbar sind, kann eine angemessende Minderung des Kaufpreises erstattet werden.


6. Mit seiner Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass er die AGB der Fa. ATEC gelesen und verstanden hat und in vollem Umfang akzeptiert! 


§2 Angebot / Preis / Lieferung / Versand 


1. Unsere Angebote ist stets unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen, Grafiken/Zeichnungen/Bilder u.Ä.) haben nur beschreibenden Charakter und/oder dienen lediglich der Hilfestellung; sie haben in keinem Fall zusichernde oder sonst irgendwelche rechtlich bindende Eigenschaften.


2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma MEB einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 


3. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- sowie Porto- bzw. Fracht-, Zustellungskosten ab Lager 74586 Frankenhardt. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Alle anfallende Kosten für den Transport / Versand / Verpackung eines Kunden-Instrumentes an Fa. ATEC sowie den Rückversand nach Bearbeitung eines Instrumentes von Fa. ATEC (z.B. Midi-Einbau,

Funk-Einbau, Mikrofon-Einbau oder sonstiges wie z.B. Reparaturen,....) sind vom Kunden bzw. Auftraggeber zu übernehmen. Unfreie Kunden-Lieferungen an Fa. ATEC werden von Fa. ATEC nicht angenommen! 


4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Ferner ist sofort zu prüfen, ob der Lieferumfang dem Soll entspricht. Abweichungen können binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware reklamiert werden.

5. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. 


6. Schadensersatzansprüche gegen die Firma ATEC wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

 


§3 Rückgaberecht

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle Artikel - ausgenommen kundenspezifische Sonderanfertigungen (= Dienstleistungen wie z.B. Midi-, Funk- Mikrofon- Einbauten, Reparaturen) - aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren und frei von Rechten Dritter an die Firma ATEC zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt

die rechtzeitige Absendung.

 

Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht:

bei Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und/oder eine Dienstleistung beinhalten.


Das Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtauschrecht ist für sämtliche Dienstleistungsabhängige Arbeiten wie Midi-Einbauten, Mikrofon-Einbauten, Funk-Einbauten oder sonstige kundenspezifische Arbeiten oder Ein-/Anbauten sowie Bestellungen von Instrumenten nach Kundenvorgabe (Farbe, sonstige Beschaffenheiten...), gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verbindung mit §312d BGB Absatz 4 vollständig ausgeschlossen, da es sich um kundenspezifische Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen handelt, die mit einer Dienstleistung versehen sind.


2. Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs aber auch Zeitungen und Zeitschriften sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird. 


3. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen. 


4. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren speziell nach Wunsch des Kunden angefertigt oder erweitert werden. Das betrifft insbesondere den Einbau eines Midi-Systems oder eines Funk-Systems oder eines Mikrofon-Systems (oder Reparaturen/Stimm-Arbeiten,...) sowie auf Kundenwunsch speziell angefertigte Waren/Instrumente wie z.B. Akkordeons, Harmonikas, Aktiv-Boxen und sonstige auf Kundenwunsch speziell angefertigte Produkte.


5. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma ATEC berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen. 


6. Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, der Firma ATEC die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


7. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung an ATEC (Rücksendung innerhalb des 14-tägigen Umtauschrechtes, allgemeine Rücksendungen oder Garantiefall). Setzen Sie sich bitte vor der Rücksendung telefonisch oder per e-mailmit uns in Verbindung.

Die Rücksendung ist zu richten an: 
ATEC, Andreas Brieger, Kastanienweg 8, D-74586 Frankenhardt, Deutschland.


8. Instrumenten-Bestellungen: Der Kunde hat das Recht, seine Bestellung von handelsüblichen Natur-Instrumenten (ohne jegliche eingebaute Elektronik!!) binnen 2 Werktagen nach dessen Bestellung /Unterschrift zu stornieren. Geleistete Anzahlungen werden dem Kunden vergütet. Nach Ablauf der Frist von 2 Werktagen ist keine Stornierung des Auftrages und daher auch die Vergütung geleisteter Anzahlungen nicht mehr möglich. Alle bestellten Instrumente bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. ATEC. 

 


§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma ATEC nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Speziell beim Verwenden von nicht original-Netzteilen oder Kabel oder selbstgebastelten Kabeln oder Stecker oder jegliche Veränderung am System für das entsprechende Produkt (Midi/Funksender, Mikrofonsystem, Funkempfänger,...) und daraus eventuell resulierenden Schäden am entsprechenden Produkt erlischt die Gewährleistung auf das Produkt. Schadenseratzansprüche können in einem solchen Falle nicht geltend gemacht werden. Reparaturen, die ATEC in einem solchen Fall im Auftrag des Kunden durchführen soll, sind Kostenpflichtig und vom Kunden zu tragen, ebenso die Verpackungs- und Transportkosten. 


2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 
3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält. 


4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. 


5. Gewährleistungsfristen 
a) Gewährleistungsfrist für Endverbraucher: Die Gewährleistungsfrist für Endverbraucher für neue Sachen beträgt 24 Monate.

Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. 
b) Gewährleistungsfrist für Unternehmer Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen allgemein ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang. 


6. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

 
7. In (Kunden-) Instrumente eingebaute Midi- /Midi-Funk-Systeme sind vom Umtausch bzw. der Rückgabe gänzlich ausgeschlossen! Das Midi-System kann nicht ausgebaut und wiederverwendet werden, da jedes Midi-System individuell an das jeweilige Instrument

in stundenlanger Arbeit exakt angepasst werden muss. 


8. Sämtliche Arbeiten/Reparaturen an unserer Technik sind ausschliesslich von Fa. ATEC durchzuführen. Beim Eingreifen Dritter erlöschen sämtliche Garantieansprüche sowie sämtliche Rechte. Ein von Dritten, also nicht durch Fa. ATEC autorisierten Personen ausgebautes Midi-System, Mikrofon-System oder Funk-System (...)  kann nicht zurückgegeben werden. Auch kann kein Anspruch auf teilweise oder gänzliche Kostenerstattung geltend gemacht werden.


9. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma ATEC lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma ATEC oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma ATEC beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma ATEC auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. 


10. Software: Kunden, welche die optionale (und für das Midi nicht zwingend erforderliche) Blueline Midi-Software nicht auf Ihren Rechner(n) zum Laufen bringen, aufgrund fehlendem Fachwissen oder falscher Installation und/oder Handhabung oder Installation von dritten Programmen oder spezieller Virenschutz-Programme, die die Blueline Midi-Software ev. beinträchtigen können:

dies stellt keinen Mangel und auch kein Rückgaberecht oder Wertminderung dar. Schadensersatzansprüche können diesbezüglich, vor allem Dingen bezüglich des Midi-Systems, nicht geltend gemacht werden. Software kann prinzipiell

nicht zurückgegeben werden.


11. BlueLine Midi-Funksysteme sind ausschliesslich für alleinigen Einsatz für die kabellose Datenübertragung von BlueLine Midi-Systemen entwickelt worden und nur dafür gedacht. Für Andersweitige Einsätze von BlueLine Midifunksystemen wird keinerlei Gewährleistung auf dessen Funktion gegeben. BlueLine Midifunk-Systeme arbeiten auf 2,4GHz Frequenz. Bei gleichzeitigem Einsatz anderer Funksysteme (Funk, W-LAN,...) mit gleicher 2,4GHz Frequenz kann eine Störeinwirkung auf BlueLine Midifunksysteme nicht ausgeschlossen werden. Dies bedeutet keinen Mangel und auch kein Rückgaberecht. 

 


§5 Gewährleistung

1. Die Firma ATEC übernimmt allgemein die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung. 
Anspruch auf Gewährleistung steht nur dem Vertrags-Kunden zu und kann nicht an Dritte abgetreten werden.
Eine Verlängerung der Gewährleistungszeit z.B. nach einer Reparatur der Ware ist nicht möglich. 


2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: - Gebrauchtgeräte / Gebrauchtinstrumente - Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt. - Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie - Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind. - Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind. - Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden. - Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind. 


3. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn: Unbefugte (der Kunde, im weiteren Sinne Endverbraucher, oder Dritte bzw. nicht durch ATEC geschulte, autorisierte Personen) an elektrischen oder mechanischen Teilen der BlueLine Midi-/ Mikrofon-/ Funk-/ - oder sonstiger BlueLine Technik eingreifen und/oder diese verändern (hierzu zählt insbesondere das eigenmächtige Nachbiegen/Verbiegen von Sensoren, das Anbringen von anderen Schaltern oder sonstigen Anschlüssen wie Midi-Buchse, DC-Buchse u.s.w...). 


4. Die Behebung des von der Firma ATEC als Gewährleistungspflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über. 


5. Der Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der Gewährleistungszeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit der Originalrechnung an die Firma ATEC zurückzusenden oder persönlich zu übergeben. 


6. Andere Ansprüche als das in diesen Gewährleistungsbedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Gewährleistung nicht begründet. 


7. Durch die Erbringung von Gewährleistungen wird die Gewährleistung für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt. 


8. Auf gebrauchte Artikel wie z.B. gebrauchte Instrumente, Soundmodule, Lautsprecher,...) gewährt ATEC eine Gewährleistung von 12 Monaten. 

 


§6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Firma ATEC sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. 


2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma ATEC ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma ATEC berechtigt, diesen geltend zu machen. 

 


§7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma ATEC. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma ATEC das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 


2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma ATEC gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma MEB und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen

an die Firma ATEC ab. Die Firma ATEC nimmt diese Abtretung an. 

 


§8 Urheber- und Kennzeichenrecht 


Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. 

 


§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist stets 74564 Crailsheim.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. 


2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Seiten sind verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung den Grenzen des AGB-Gesetzes soweit als möglich entspricht. 

 


§10 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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